Reisebedingungen

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Allgemeine Reisebedingungen


Die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und sind Rechtsgrundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Besondere Hinweise im Katalog oder Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.


1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie China Event den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind unsere Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen zur jeweiligen Reise.

1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von China Event nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über unsere vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (Email, Internet) vorgenommen werden. Bei elektronischen Buchungen bestätigen wir den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

1.4 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.5 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch China Event zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Reisenden weniger als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

1.6 Weicht unsere Annahmeerklärung von Ihrer Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot von China Event. Wir halten uns an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären bzw. eine Anzahlung oder die Restzahlung leisten.


2. Bezahlung
2.1 Mit Vertragsabschluss und gegen Aushändigung des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises fällig. Die Prämie für eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung leisten Sie bitte mit Ihrer Anzahlung.

2.2 Die Restzahlung ist, wenn nicht anders vereinbart, bis 21 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Die teilweise und/oder vollständige Zahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines erfolgen.

2.3 Leistet der Reiseanmelder die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reiseanmelder mit Rücktrittskosten gem. Ziffer 5.3 bis 5.7 zu belasten.

2.4 Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang bei uns ausgehändigt bzw. versandt. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese nach Erhalt sorgsam prüfen.


3. Leistungsänderungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reise- und Leistungsbeschreibungen von China Event und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Vereinbarung.
3.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von China Event nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.4. China Event ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

3.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.


4. Preisänderungen
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.

4.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann China Event den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann China Event vom Reisenden verlangen.

4.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

4.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

4.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.

4.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.


5. Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber China Event unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Sollten Sie von der gebuchten Reise zurücktreten, können wir als Ersatz eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.

5.3 Die Höhe der Rücktrittspauschalen (Einzel- und Gruppenreisende) für Flugpauschalreisen, Rundreisen, Städtereisen und Reisebausteine richten sich nach dem Reisepreis, jeweils pro Reiseteilnehmer:
bis 60 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, mindestens € 100,- p.P.
ab 59. Tag bis 46. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
ab 45. Tag bis 31. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
ab 30. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
ab 14. Tag bis 08. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
ab 07. Tag bis 01. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
am Tag des Reiseantritts, bzw. bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises

Rücktritt bzw. Umbuchung bei Linienflügen (internationale und lokale Flüge):
Nach der Flugbestätigung bis zur Ticketausstellung oder bis 30 Tage vor Reiseantritt: € 50,- p.P.
Nach der Ticketausstellung wird noch eine Storno- bzw. Umbuchungsgebühr berechnet, die sich je nach Stornokosten der Fluggesellschaft richtet.

5.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

5.5 Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6 Gebühren für zusätzliche, nicht im Pauschalpreis eingeschlossene Leistungen, die als solche extra ausgewiesen sind, wie z.B. bereits beantragte Visa und Eintrittskarten für Konzerte und sonstige Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht erstattbar.

5.7 Für Kreuzfahrten, Schienenkreuzfahrten, Theater- und Konzertveranstaltungen gelten ggf. andere Stornierungsgebühren. Bitte beachten Sie ev. abweichende Angaben in den Leistungsbeschreibungen zur Reise.


6. Änderung, Umbuchung
6.1 Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den o.a. Bedingungen und nachfolgender Neubuchung, sofern verfügbar, möglich. Bei geringfügigen Änderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr Gebühr in Höhe von € 80,- pro Person. Sofern Dritte uns für die Umbuchung Kosten in Rechnung stellen, sind wir berechtigt, Ihnen diese gegen Nachweis weiterzubelasten.

6.2 Bis zum Reiseantritt können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt (z.B. wenn das Gruppenvisum bereits eingeholt wurde) oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.


7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. China Event wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
b) bis zu drei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.


9. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
9.1 Wird die Reise bzw. der Antritt der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann sowohl der Reisende als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

9.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

9.3 Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im übrigen gehen Mehrkosten zu Ihren Lasten.


10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - der Mitwirkung des Reisenden. Deshalb ist der Reisende verpflichtet alles ihm Zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen, die im Zusammenhang mit den von uns zu erbringenden Reiseleistungen stehen, unverzüglich vor Ort bzw. bei China Event in Offenbach anzuzeigen. Unsere örtlichen Agenturen (die in den Reiseunterlagen aufgeführt sind) und Reiseleiter sind beauftragt, sofern dies möglich ist, für Abhilfe zu sorgen. Sie sind jedoch nicht befugt, Beanstandungen zu bestätigen bzw. Ansprüche des Reisenden anzuerkennen. Sofern der Reisende es schuldhaft unterlässt, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen.

10.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel rechtzeitig anzuzeigen.

10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für uns erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen anfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht völlig wertlos waren.

10.4 Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

10.5. Verlust und Beschädigung von Reisegepäck
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von China Event anzuzeigen.


11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit China Event für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.3 China Event haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Wir haften jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.


12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwährend nur gegenüber China Event unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.5. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.

12.2 Ansprüche des Reisenden nach den gesetzlichen Regelungen verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder China Event die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 China Event wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

13.2 Wir haften nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

13.3 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen informieren sollte. Ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen insbesondere von den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

13.4 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Reise erforderlichen Formalitäten und Vorschriften selbst verantwortlich, ebenso für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere auch die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald die Fluggesellschaft, die den Flug durchführen wird, feststeht, werden wir Sie entsprechend informieren, i.d.R. spätesten zusammen mit den Reiseunterlagen. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie schnellstmöglich über den Wechsel informieren. Die gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, können sie über die Internetseite des Luftfahrtbundesamtes: www.lba.de abrufen bzw. über die Internetseite: www.air-ban.europa.eu

15. Reiseversicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen dringend den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, einer Reise-Krankenversicherung und einer Reisegepäck-Versicherung bzw. eines Komplettschutz-Paketes.
 
16. Allgemeine Bestimmungen
16.1 Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
 
17. Gerichtsstand/Rechtsstand
17.1 Der Reisende kann China Event nur an dessen Sitz verklagen.

17.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der China Event vereinbart.

17.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und China Event anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

17.4 Auf das Vertrags- und Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


Veranstalter:
China Event, Am Entensee 75, 63075 Offenbach
(Stand: Apr. 2024)


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